Dienstgrade Freiwillige Feuerwehren Die folgenden Dienstgradabzeichen werden durch ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige getragen. Baden-Württemberg Ausführungen gemäß Landesvorschrift "VwV Feuerwehrbekleidung Dienstgrade Anlage 2" - Fassung vom 01.12.2022 Dienstgrad Voraussetzungen Abzeichen Feuerwehrfrau/-mann in der Probezeit Feuerwehrfrau/-mann nach Aufnahme in die Feuerwehr Feuerwehrfrau/-mann Beendigung der Probezeit und Truppmann Ausbildung Teil 1 oder feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 Feuerwehrgesetz (FwG) für Musiker Oberfeuerwehrfrau/-mann Mindestens 10 Jahre Feuerwehrfrau/-mann   ODER   Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2 und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge: - Maschinist - Atemschutzgeräteträger - Sprechfunker   ODER   Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D2-Lehrgang Hauptfeuerwehrfrau/-mann Mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann   ODER   Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann und abgeschlossene Ausbildung Truppführer   ODER   Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D3-Lehrgang Löschmeister/-in Lehrgang Gruppenführer   ODER   Feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C1-Lehrgang Oberlöschmeister/-in Mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in   ODER   Mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang Hauptlöschmeister/-in Mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in Brandmeister/-in Zugführerlehrgang   ODER   Leiter/-in einer Musikabteilung oder Stabführer/-in, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker absolviert wurde Oberbrandmeister/-in Mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in aber nur, sofern der für den/die Feuerwehr- oder Abteilungskommandant/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist Hauptbrandmeister/-in Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in aber nur, sofern der für den/die Feuerwehrkommandant/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitende(r) Hauptbrandmeister/-in ist Leitende/r Hauptbrandmeister/-in Feuerwehrkommandant/-in in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern Bayern Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren" - Fassung vom 03.03.2021 Dienstgrad Abkürzung Abzeichen Feuerwehranwärter/-in FA Feuerwehrmann/-frau FM / FFr Oberfeuerwehrmann/-frau OFM / OFFr Hauptfeuerwehrmann/-frau HFM / HFFr Löschmeister/-in LM Oberlöschmeister/-in OLM Hauptlöschmeister/-in HLM Brandmeister/-in BM Oberbrandmeister/-in OBM Hauptbrandmeister/-in HBM Berlin Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Amts- und Dienstbezeichnungen Berlin" - Fassung von 07/2019 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Abzeichen Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin FMA Nach Beitritt in eine Freiw. Feuerwehr Feuerwehrmann/-frau FM Trupmman Teil 1 und einjährige Dienstzeit Oberfeuerwehrmann/-frau OFM Grundausbildung (Truppmann Teil 1 und 2, Atemschutzgeräteträger, Rettungshelfer) und zweijährige Dienstzeit Brandmeister/-in BM Grundausbildung, Sprechfunkausbildung und dreijährige Dienstzeit Oberbrandmeister/-in OBM Grundausbildung, Sprechfunkausbildung, Truppführerausbildung und fünfjährige Dienstzeit Hauptbrandmeister/-in HBM Grundausbildung, Sprechfunkausbildung, Truppführerausbildung und Gruppenführerlehrgang Erste(r) Hauptbrandmeister/-in EHBM mind. 15 Jahre Dienstzeit (nur ein EHBM pro 15 Mitglieder einer FF) Brandinspektor/-in BI Zugführerausbildung Brandoberinspektor/-in BOI Verbandsführerlehrgang Brandenburg Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg" - Fassung vonm 13.11.2024 Dienstgrad Voraussetzung Abzeichen Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrfrauanwärterin Aufnahme in den aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrmann/-frau Ableistung einer einjährigen Probezeit und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 Oberfeuerwehrmann/-frau Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger (bei entsprechender gesundheitlicher Eignung) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2 Hauptfeuerwehrmann/-frau Drei Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Zusatzausbildungen Erste(r) Hauptfeuerwehrmann/-frau Zehn Jahre Hauptfeuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Teilnahme an einer weiteren Zusatzausbildung Löschmeister/-in Erfolgreicher Abschluss der Truppführungsausbildung Oberlöschmeister/-in Drei Jahre Löschmeister/-in und erfolgreiche Teilnahme an einer Zusatzausbildung Hauptlöschmeister/-in Fünf Jahre Oberlöschmeister/-in und erfolgreiche Teilnahme an einer weiteren Zusatzausbildung Erste(r) Hauptlöschmeister/-in Zehn Jahre Hauptlöschmeister/-in und erfolgreiche Teilnahme an einer weiteren Zusatzausbildung Brandmeister/-in Erfolgreicher Abschluss der Gruppenführungsausbildung und zwei erfolgreich abgeschlossene Zusatzausbildungen Oberbrandmeister/-in Zehn Jahre Brandmeister/-in Hauptbrandmeister/-in Erfolgreicher Abschluss der Zugführungsausbildung Erste(r) Hauptbrandmeister/-in Zehn Jahre Hauptbrandmeister/-in Brandinspektor/-in Erfolgreicher Abschluss des Verbandsführungslehrgangs Oberbrandinspektor/-in Fünf Jahre Brandinspektor/-in und erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs "Leiter/-in einer Freiwilligen Feuerwehr" Hauptbrandinspektor/-in Fünf Jahre Oberbrandinspektor/-in und erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs "Einführung in die Stabsarbeit" Bremen Ausführungen gemäß "Wikipedia" - Fassung vom 03.09.2025 Dienstgrad Voraussetzung Abzeichen Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann 5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau.   Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung. Brandmeister / Brandmeisterin 5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann.   Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin. Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister 8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin. Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion.   Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin. Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.   Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin. Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. Brandinspektorin / Brandinspektor Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung.   Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin. Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung. Brandamtfrau / Brandamtmann Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung. Brandamtsrat / Brandamtsrätin Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.   Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung. Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. Brandrat / Brandrätin Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung. Oberbrandrätin / Oberbrandrat Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung. Hamburg Ausführungen gemäß "Wikipedia" - Fassung vom 11.11.2025 Dienstgrad Voraussetzungen Abzeichen Feuerwehrfrau-Anwärterin /  Feuerwehrmann-Anwärter Vorläufige Aufnahme, nicht abgeschlossene Grundausbildung Feuerwehrfrau/-mann Truppmann und endgültige Aufnahme nach 2 Jahren Dienstzugehörigkeit Oberfeuerwehrfrau/-mann Truppführer mit Sonderfunktion und mindestens drei Jahre Dienstzugehörigkeit Hauptfeuerwehrfrau/-mann Brandmeister/in Truppführer mit Sonderfunktion und mindestens vier Jahre Dienstzugehörigkeit Oberbrandmeister/in Gruppenführer und mindestens fünf Jahre Dienstzugehörigkeit Hauptbrandmeister/in Gruppenführer, Gerätewart und/oder Bereichsausbilder im eingesetzten Dienst Erster Hauptbrandmeister Gruppenführer, Gerätewart und/oder Bereichsausbilder im eingesetzten Dienst Brandinspektor Zugführer und Führungslehrgänge sowie gewählter stellv. Wehrführer sowie ehemalige Führungskräfte Wehrführer/in Zugführer und Führungslehrgänge, gewählter Wehrführer Stellv. Bereichsführer/in aktiver Wehrführer, als stellv. Bereichsführer gewählt   Zugführer und Führungslehrgänge sowie gewählter stellv. Landesjugendfeuerwehrwart/in sowie ehemalige Führungskräfte Bereichsführer/in   Landesjugendfeuerwehrwart Absolvierung von Praktika in verschiedenen  Abteilungen , gewählter Bereichsführer   Zugführer und Führungslehrgänge, gewählter LJFW Stabsleiter/in   stellv. Landesbereichsführer/in Einweisungslehrgang in Stabsarbeit, gewählter stellv. Landesbereichführer/in Landesbereichsführer/in Einweisungslehrgang in Stabsarbeit, gewählter Landesbereichführer/in Hessen Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" - Fassung vom 07.12.2021 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Abzeichen Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter FFrA / FMA Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrfrau/-mann FFr / FM Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) Oberfeuerwehrfrau/-mann OFFr / OFM Drei Dienstjahre, Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und ein Sonderlehrgang Hauptfeuerwehrfrau/-mann HFFr / HFM Vier Dienstjahre, Lehrgang Truppführer und zwei Sonderlehrgänge Löschmeister/-in  LM / LM'in  Vier Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und drei Sonderlehrgänge Oberlöschmeister/-in OLM / OLM'in Fünf Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und vier Sonderlehrgänge Hauptlöschmeister/-in HLM / HLM'in Fünf Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und vier Sonderlehrgänge Brandmeister/-in BM / BM'in  Sechs Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und fünf Sonderlehrgänge Oberbrandmeister/-in OBM / OBM'in  Sieben Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer und sechs Sonderlehrgänge Hauptbrandmeister/-in HBM / HBM'in  Acht Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer und sieben Sonderlehrgänge Mecklenburg-Vorpommern Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren und feuerwehrtechnische Bedienstete in Mecklenburg-Vorpommern" - Fassung vom 16.05.2020 Dienstgrad Voraussetzungen Funktion Abzeichen Feuerwehrmannanwärter/-in Eintritt in die Feuerwehr Feuerwehrmann/-frau Truppmann Teil I   ODER Mind. 6 Jahre Jugendfeuerwehr mit Übertritt in die Aktive Truppmann Oberfeuerwehrmann/-frau Truppmann Teil II + einen Fachlehrgang Truppmann Hauptfeuerwehrmann/-frau a) Truppführer   b) Maschinist, Gerätewart   c) Truppführer, Jugendwart (Jugendleitercard) a) Truppführer b) Gerätewarte in Feuerwehren c) stellv. Jugendfeuerwehrwarte Löschmeister/in a) Maschinist, Gerätewart   b) Truppführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)   c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard) a) Gerätewarte einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben b) Jugendfeuerwehrwarte c) stellv. Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwarte Oberlöschmeister/in a) Gruppenführer b) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard) c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard) a) Gruppenführer einer Feuerwehr b) Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwarte c) stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart Hauptlöschmeister/in a) Gruppenführer und Zugführer b) Gruppenführer und Ausbilder in der Feuerwehr und jeweiliger Fachlehrgang c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard) a) Zugführer b) Kreisausbilder c) Kreisjugendfeuerwehrwart Brandmeister/in a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer   b) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr c) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr   a) Verbandsführung   b) Ortswehrführung c) Gemeindewehrführung   Oberbrandmeister/in a) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr   b) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr   c) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr a) Ortswehrführung einer großen kreisangehörigen Stadt/kreisfreien Stadt b) Gemeindewehrführung einer Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren c) Gemeindewehrführung einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben ohne Ortsfeuerwehren Hauptbrandmeister/in Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr Gemeindewehrführung einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und mit Ortsfeuerwehren Gemeindebrandmeister/in   2. Stadtbrandmeister/in   Amtsbrandmeister/in a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr b) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr c) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr a) Gemeindewehrführung einer amtsfreien Gemeinde/großen kreisangehörigen Stadt b) stellv. Stadtwehrführung c) Amtswehrführung 1. Stadtbrandmeister/in   2. Kreisbrandmeister/in a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr b) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr a) Stadtwehrführung b) stellv. Kreiswehrführung 1. Kreisbrandmeister/in stellv. Landesbrandmeister/in Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr gem. Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Kreiswehrführung Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Landesbrandmeister/in gem. Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Niedersachsen Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Niedersächsische Feuerwehrverordnung" - Fassung vom 11.04.2025 Dienstgrad Voraussetzungen Abzeichen Nordrhein-Westfalen Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Regelung über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr" - Fassung vom 11.7.2025 Dienstgrad Voraussetzungen Abzeichen Rheinland-Pfalz Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" - Fassung vom 26.01.2009 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Abzeichen Saarland Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" - Fassung vom 26.01.2009 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Abzeichen Sachsen Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen" - Fassung vom 21.10.2005 Dienstgrad Abkürzung Abzeichen Sachsen-Anhalt Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren" - Fassung vom 08.09.2015 Dienstgrad Voraussetzungen Abzeichen Schleswig-Holstein Ausführungen gemäß "Berufsfeuerwehr Neumünster" - Fassung von 2011 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Thüringen Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung" - Fassung vom 15.04.2021 Dienstgrad Abkürzung Voraussetzungen Abzeichen