Dienstgrade Freiwillige Feuerwehren
Die folgenden Dienstgradabzeichen werden durch ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige getragen.
Baden-Württemberg
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "VwV Feuerwehrbekleidung Dienstgrade Anlage 2" - Fassung vom 01.12.2022
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
| Feuerwehrfrau/-mann in der Probezeit |
Feuerwehrfrau/-mann nach Aufnahme in die Feuerwehr |
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| Feuerwehrfrau/-mann |
Beendigung der Probezeit und Truppmann Ausbildung Teil 1 oder feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 Feuerwehrgesetz (FwG) für Musiker |
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| Oberfeuerwehrfrau/-mann |
Mindestens 10 Jahre Feuerwehrfrau/-mann
ODER
Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2 und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
- Maschinist
- Atemschutzgeräteträger
- Sprechfunker
ODER
Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D2-Lehrgang
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| Hauptfeuerwehrfrau/-mann |
Mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann
ODER
Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann und abgeschlossene Ausbildung Truppführer
ODER
Mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D3-Lehrgang
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| Löschmeister/-in |
Lehrgang Gruppenführer
ODER
Feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C1-Lehrgang
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| Oberlöschmeister/-in |
Mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in
ODER
Mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang
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| Hauptlöschmeister/-in |
Mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in
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| Brandmeister/-in |
Zugführerlehrgang
ODER
Leiter/-in einer Musikabteilung oder Stabführer/-in, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach §6 FwG für Musiker absolviert wurde
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| Oberbrandmeister/-in |
Mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in aber nur, sofern der für den/die Feuerwehr- oder Abteilungskommandant/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist
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| Hauptbrandmeister/-in |
Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in aber nur, sofern der für den/die Feuerwehrkommandant/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitende(r) Hauptbrandmeister/-in ist
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| Leitende/r Hauptbrandmeister/-in |
Feuerwehrkommandant/-in in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern
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Bayern
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren" - Fassung vom 03.03.2021
Berlin
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Amts- und Dienstbezeichnungen Berlin" - Fassung von 07/2019
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
| Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin |
FMA |
Nach Beitritt in eine Freiw. Feuerwehr |

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| Feuerwehrmann/-frau |
FM |
Trupmman Teil 1 und einjährige Dienstzeit |

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| Oberfeuerwehrmann/-frau |
OFM |
Grundausbildung (Truppmann Teil 1 und 2, Atemschutzgeräteträger, Rettungshelfer) und zweijährige Dienstzeit |

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| Brandmeister/-in |
BM |
Grundausbildung, Sprechfunkausbildung und dreijährige Dienstzeit |

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| Oberbrandmeister/-in |
OBM |
Grundausbildung, Sprechfunkausbildung, Truppführerausbildung und fünfjährige Dienstzeit
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| Hauptbrandmeister/-in |
HBM |
Grundausbildung, Sprechfunkausbildung, Truppführerausbildung und Gruppenführerlehrgang |

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| Erste(r) Hauptbrandmeister/-in |
EHBM |
mind. 15 Jahre Dienstzeit (nur ein EHBM pro 15 Mitglieder einer FF) |

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| Brandinspektor/-in |
BI |
Zugführerausbildung |

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| Brandoberinspektor/-in |
BOI |
Verbandsführerlehrgang |
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Brandenburg
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg" - Fassung vonm 13.11.2024
Bremen
Ausführungen gemäß "Wikipedia" - Fassung vom 03.09.2025
| Dienstgrad |
Voraussetzung |
Abzeichen |
| Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau |
Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt |

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| Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann |
5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau.
Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung.
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| Brandmeister / Brandmeisterin |
5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann.
Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin.
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| Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister |
8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin. |
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| Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin |
Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion.
Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin.
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| Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister |
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.
Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin.
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| Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin |
Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. |

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| Brandinspektorin / Brandinspektor |
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung.
Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin.
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| Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin |
Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung. |

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| Brandamtfrau / Brandamtmann |
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung. |

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| Brandamtsrat / Brandamtsrätin |
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.
Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung.
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| Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat |
Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. |

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| Brandrat / Brandrätin |
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung. |

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| Oberbrandrätin / Oberbrandrat |
Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung. |

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Hamburg
Ausführungen gemäß "Wikipedia" - Fassung vom 11.11.2025
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter |
Vorläufige Aufnahme, nicht abgeschlossene Grundausbildung |
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| Feuerwehrfrau/-mann |
Truppmann und endgültige Aufnahme nach 2 Jahren Dienstzugehörigkeit |
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| Oberfeuerwehrfrau/-mann |
Truppführer mit Sonderfunktion und mindestens drei Jahre Dienstzugehörigkeit
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| Hauptfeuerwehrfrau/-mann |
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| Brandmeister/in |
Truppführer mit Sonderfunktion und mindestens vier Jahre Dienstzugehörigkeit |
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| Oberbrandmeister/in |
Gruppenführer und mindestens fünf Jahre Dienstzugehörigkeit |
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| Hauptbrandmeister/in |
Gruppenführer, Gerätewart und/oder Bereichsausbilder im eingesetzten Dienst |
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| Erster Hauptbrandmeister |
Gruppenführer, Gerätewart und/oder Bereichsausbilder im eingesetzten Dienst |
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| Brandinspektor |
Zugführer und Führungslehrgänge sowie gewählter stellv. Wehrführer sowie ehemalige Führungskräfte |
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| Wehrführer/in |
Zugführer und Führungslehrgänge, gewählter Wehrführer |
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| Stellv. Bereichsführer/in |
aktiver Wehrführer, als stellv. Bereichsführer gewählt
Zugführer und Führungslehrgänge sowie gewählter stellv. Landesjugendfeuerwehrwart/in sowie ehemalige Führungskräfte
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|
Bereichsführer/in
Landesjugendfeuerwehrwart
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Absolvierung von Praktika in verschiedenen Abteilungen, gewählter Bereichsführer
Zugführer und Führungslehrgänge, gewählter LJFW
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Stabsleiter/in
stellv. Landesbereichsführer/in
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Einweisungslehrgang in Stabsarbeit, gewählter stellv. Landesbereichführer/in |
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| Landesbereichsführer/in |
Einweisungslehrgang in Stabsarbeit, gewählter Landesbereichführer/in |
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Hessen
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" - Fassung vom 07.12.2021
Mecklenburg-Vorpommern
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren und feuerwehrtechnische Bedienstete in Mecklenburg-Vorpommern" - Fassung vom 16.05.2020
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Funktion |
Abzeichen |
| Feuerwehrmannanwärter/-in |
Eintritt in die Feuerwehr |
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| Feuerwehrmann/-frau |
Truppmann Teil I
ODER
Mind. 6 Jahre Jugendfeuerwehr mit Übertritt in die Aktive
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Truppmann
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| Oberfeuerwehrmann/-frau |
Truppmann Teil II + einen Fachlehrgang |
Truppmann |
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| Hauptfeuerwehrmann/-frau |
a) Truppführer
b) Maschinist, Gerätewart
c) Truppführer, Jugendwart (Jugendleitercard)
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a) Truppführer
b) Gerätewarte in Feuerwehren
c) stellv. Jugendfeuerwehrwarte
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| Löschmeister/in |
a) Maschinist, Gerätewart
b) Truppführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)
c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)
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a) Gerätewarte einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben
b) Jugendfeuerwehrwarte
c) stellv. Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwarte
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| Oberlöschmeister/in |
a) Gruppenführer
b) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)
c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)
|
a) Gruppenführer einer Feuerwehr
b) Amts- oder Stadtjugendfeuerwehrwarte
c) stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
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| Hauptlöschmeister/in |
a) Gruppenführer und Zugführer
b) Gruppenführer und Ausbilder in der Feuerwehr und jeweiliger Fachlehrgang
c) Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart (gültige Jugendleitercard)
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a) Zugführer
b) Kreisausbilder
c) Kreisjugendfeuerwehrwart
|
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| Brandmeister/in |
a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer
b) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr
c) Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr
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a) Verbandsführung
b) Ortswehrführung
c) Gemeindewehrführung
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| Oberbrandmeister/in |
a) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
b) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
c) Gruppenführer und Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
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a) Ortswehrführung einer großen kreisangehörigen Stadt/kreisfreien Stadt
b) Gemeindewehrführung einer Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren
c) Gemeindewehrführung einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben ohne Ortsfeuerwehren
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| Hauptbrandmeister/in |
Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr |
Gemeindewehrführung einer Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und mit Ortsfeuerwehren |
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Gemeindebrandmeister/in
2. Stadtbrandmeister/in
Amtsbrandmeister/in
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a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
b) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
c) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
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a) Gemeindewehrführung einer amtsfreien Gemeinde/großen kreisangehörigen Stadt
b) stellv. Stadtwehrführung
c) Amtswehrführung
|
 |
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1. Stadtbrandmeister/in
2. Kreisbrandmeister/in
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a) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
b) Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
|
a) Stadtwehrführung
b) stellv. Kreiswehrführung
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1. Kreisbrandmeister/in
stellv. Landesbrandmeister/in
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Gruppenführer und Zugführer und Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr
gem. Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Kreiswehrführung
Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Landesbrandmeister/in
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gem. Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
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Niedersachsen
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Niedersächsische Feuerwehrverordnung" - Fassung vom 11.04.2025
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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Nordrhein-Westfalen
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Regelung über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr" - Fassung vom 11.7.2025
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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Rheinland-Pfalz
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" - Fassung vom 26.01.2009
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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Saarland
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" - Fassung vom 26.01.2009
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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Sachsen
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen" - Fassung vom 21.10.2005
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Abzeichen |
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Sachsen-Anhalt
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren" - Fassung vom 08.09.2015
| Dienstgrad |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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Schleswig-Holstein
Ausführungen gemäß "Berufsfeuerwehr Neumünster" - Fassung von 2011
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Voraussetzungen |
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Thüringen
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung" - Fassung vom 15.04.2021
| Dienstgrad |
Abkürzung |
Voraussetzungen |
Abzeichen |
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