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Pflichtfeuerwehr

Eine Pflichtfeuerwehr wird dann eingerichtet, wenn eine Gemeinde keine Freiwillige Feuerwehr stellen kann und der Brandschutz daher nicht sichergestellt ist. In diesem Fall können Bürgerinnen und Bürger durch die Kommune per Gesetz zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden.

Pflichtfeuerwehren sind heute sehr selten, treten aber vereinzelt in kleineren Gemeinden mit mangelnder Einsatzbereitschaft oder fehlendem Nachwuchs auf. Der Dienst in einer Pflichtfeuerwehr ist rechtlich geregelt und stellt sicher, dass der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz auch dort gewährleistet ist, wo das Ehrenamt nicht trägt.